Du kannst mit den Regeln machen was du willst, solange du deine Änderungen und Erweiterungen an den Regeln wieder unter die gleiche Lizenz stellst.
Es gibt viele "freie" Rollenspiele da draußen, doch was frei für viele von diesen bedeutet heißt eigentlich "kostenlos", also "frei wie in Freibier".
Obwohl die Dokumente auf diesen Seiten auch kostenlos zu erhalten sind, verfolgen sie einen anderen und tiefer gehenden Anspruch an "frei", nämlich "frei wie in Freiheit", wie es bereits von freier Software und GNU/Linux [5] gelebt wird, doch nun für den Rollenspielbereich.
Dazu werden die GPLv3 [3] und für die meisten der Texte zusätzlich cc by-sa [6] verwendet, die allen Besuchenden die Freiheit geben, die Dokumente zu verändern und anzupassen, solange sie kompatible Lizenzen nutzen.
Unsere Dateien und Texte dürfen dabei (wo nicht explizit etwas anderes steht) frei verwendet werden, solange die Bedingungen der GNU General Public License [3] v3 or later eingehalten werden (die verbreitetste freie Softwarelizenz - was sie für Rollenspiele bedeutet [7]).
(Die Autorinnen und Autoren behalten ihre vollständigen Urheberrechte. Sie können ihre Beiträge daher jederzeit neu lizensieren. Die Lizenzen für diese Seite bleiben davon unberührt.)
Die Lizenz ist (recht) verständlich, rechtlich stabil, und kann von allen eingesetzt werden. Und mit ihrer Benutzung folgen das EWS und diese gesamte Seite den grundlegenden Prinzipien freier Werke:
Frei wie in Freiheit.
Anmerkung: Da wirklich freie Lizenzen auch die Freiheit der Quellen verlangen, sind die Quelldateien des Regelwerks auf dieser Seite verfügbar [9]. Sie können mit den freien Programmen Scribus [10] oder Emacs Org-mode [11] bearbeitet werden, denn Freiheit hat nur dann ihren vollen Wert, wenn sie auch ausgeübt werden kann.
Bitte kopieren Sie keine Webseiten, die nicht Ihre eigenen sind, benutzen Sie keine urheberrechtlich geschützten Werke ohne Erlaubnis des Copyright-Inhabers!
Sie geben uns hiermit ihre Zusage, dass Sie den Text selbst verfasst haben, dass der Text Allgemeingut (public domain) ist, oder dass der Copyright-Inhaber seine Zustimmung gegeben hat. Falls dieser Text bereits woanders veröffentlicht wurde, weisen Sie bitte darauf hin.
Für Beiträge gilt eine der folgenden Regelungen:
Wenn sie einen Namen unter ihrem Beitrag oder ihren Änderungen angeben, stehen all Ihre Beiträge automatisch, unter der GPL [3] mit der Zusatzerlaubnis, dass ein Link auf die GPL reicht, die GPL also nicht beigelegt werden muss.1 [12] Zusätzlich können sie unter cc attribution sharealike [6] verfügbar sein.2 [13] Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit hier unter diesen Lizenzen von anderen verändert und verbreitet werden kann (sie bleiben Urheber, aber sie geben diese Rechte frei, solange ihr Name genannt wird und auch abgeleitete Werke unter der Lizenz bleiben), dann schreiben sie auf diesen Seiten keine Beiträge.
Sollten sie keinen Namen angeben, gilt das gleiche, abgesehen davon, dass sie als "Anonym" (oder entsprechendes) genannt werden. Falls Sie nicht möchten, dass Ihre Arbeit hier von anderen verändert und verbreitet wird, dann schreiben sie auf diesen Seiten keine Beiträge.
Hiervon abweichende Regelungen müssen vorher abgesprochen werden, für komplette Seiten und/oder Dateien gelten und auf jeder anders lizensierten Seite einzeln und sichtbar vermerkt werden (z.B. Lizenzen von Bildern für Welten, oder von Bildern, die nicht in den Druck kommen).
Explizit ist das die just-link Erlaubnis [4] laut GPLv3 Abschnitt 7: As additional permission under GNU GPL version 3 section 7, you may distribute these works without the copy of the GNU GPL normally required by section 4, provided you include a license notice and a URL through which recipients can access the Corresponding Source and the copy of the GNU GPL. ↩ [14]
Die Verfügbarkeit unter BY-SA zusätzlich zur GPL gilt für Beiträge ab dem 10. Oktober 2015. ↩ [15]
Ab heute sind alle Inhalte auf 1w6.org unter der GPLv31 [16] (freie Lizenz) verfügbar2 [17] (wo nicht explizit was anderes dabeisteht) und nicht mehr nur teilweise GPL und teilweise cc by-noncommercial-sa.
Ein Grund dafür ist, dass jegliche Restriktion der kommerziellen Nutzung die Symmetrie zwischen uns als Autoren und den Nutzern des 1w6-Systems stört, und dass die Beschränkung auf nichtkommerzielle Nutzung einiges an Dynamik ausbremst.
Außerdem sind nichtkommerzielle Lizenzen per Definition inkompatibel mit freier Software [18], was einfach unschön ist :)
Und wir haben inzwischen die Angst abgelegt, dass jemand unsere Inhalte klauen und vor uns verwerten könnte. Denn unsere Werke sollen leben, daher geben wir ihnen sichere Freiheit.
Wenn ihr also unsere Werke nutzen wollt, dann tut das! Solange ihr euch an die GPLv3 haltet3 [19], finden wir es klasse, wenn ihr aus unseren Werken neue Werke schafft!
Dafür ist das 1w6-System schließlich ein freies Rollenspiel [20] nach dem Prinzip „Frei wie in Freiheit“.
Details dazu, was die GPLv3 für Regelwerke bedeutet: Das 1w6-System jetzt unter der GPLv3 [7]. ↩ [21]
Dieser Text ist mir was wert: Lizenz: GPLv3 [20] (was ist Flattr? [22]) ↩ [23]
Das bedeutet: Sagt, woher die Inhalte sind (z.B. 1w6.org + Autoren), sagt kurz, was ihr geändert habt (falls ihr was geändert habt) und gebt eure Inhalte auch unter der GPLv3 frei, inklusive Quellen. Und legt eine GPLv3 dazu, z.B. unser GPLv3-Booklet [24]. Solltet ihr das 1w6-System für eine eigene Welt nutzen und nur unsere Regeln verwenden, dann müsst ihr nur eure Anpassungen an den Regeln freigeben, eure Welt aber nicht. Wenn ihr aber Weltentexte von uns nutzt, müssen auch eure Texte frei sein. ↩ [25]
Creativecommons hat gerade den Graben zwischen BY-SA und der GPL geschlossen [26]!
Das heißt, wir können Inhalte aus Ryzom [27] (download [28]) mit Inhalten aus Battle for Wesnoth [29], der Wikipedia [30] und für das EWS erschaffenen Werken [31] kombinieren — inklusive fast aller Inhalte auf 1w6.org [32].
Als direkte Auswirkung hiervon können jetzt die NIP'AJIN Grundregeln [33] frei mit dem EWS [9] kombiniert werden!
Freie Rollenspiele [20] können damit Inhalte aus fast allen Copyleft [34] Quellen verwenden.
Ich habe vor Jahren in einem Creativecommons-Blog eine Frage dazu gestellt und seitdem immer wieder in cc-licenses [35] intensiv mitdiskutiert, um verschiedenste Missverständnisse zur GPL aufzuklären und zu erklären, wieso die Kompatibilität zwischen CC BY-SA und der GPL wichtig ist, und heute trägt die Arbeit Früchte. Das ist ein sanftes, sehr schönes Gefühl.
Freie Kultur ist heute heute einen großen Schritt weiter [36].
Um das für freie Rollenspiele nutzbar zu machen, habe ich zur Lizensierung [37] von Beiträgen eingefügt:
können [Ihre Beiträge] unter cc attribution sharealike [6] verfügbar sein. (ab 10.10.2015 [38])
Ab heute (Donnerstag, 2009-02-12) sind alle Bestandteile des Ein Würfel Systems [39] unter der GNU General Public License [3] Version 3 oder höher nutzbar, der verbreitetsten freien Softwarelizenz (GPLv3 or later).
Alle Regeln [40], Welten [41] und sonstige Werke auf dieser Seite, bei denen nicht explizit (und sichtbar) etwas anderes steht, können frei genutzt, verändert und weitergegeben werden - selbst kommerziell.
GNU General Public License version 3 or later [42]
Teile des EWS sind zusätzlich unter cc by-sa [6] verfügbar. Einzelheiten stehen in Freies Rollenspiel [20].
Das Ein Würfel Systems [39] damit weiterhin frei genutzt und verändert werden, und andere Welten können die Regeln weiterhin nutzen, ohne selbst frei sein zu müssen (solange sie dabei nicht auf unseren Welten aufbauen). Aber nun hat es eine von Juristen abgesegnete freie Lizenz und damit deutlich mehr Rechtssicherheit.
In diesem Beitrag beleuchte ich erst den Hintergrund, was die GPLv3 für uns bewirkt und danach Definitionen der Begriffe, die in der GPLv3 genutzt werden. Als nächsten Schritt gehe ich die GPLv3 Abschnitt für Abschnitt durch und beschreibe, was der Abschnitt für Regelwerke bedeutet. Abschließend beschreibe die Schritte zur Relizensierung.
Lange Zeit stand das EWS unter einer selbstgeschriebenen freien Lizenz, weil bestimmte Bedingungen mit der GPLv2 noch nicht flexibel genug waren.
Die GPLv3 ist allerdings so allgemeingültig gehalten, dass sie nicht nur für Software, sondern auch für Rollenspielregeln genutzt werden kann.
Der Wechsel auf die GPLv3 gibt uns dabei drei grundlegende Vorteile:
Der Wechsel hat nur einen Nachteil: Wir müssen jetzt jedem gedruckten EWS eine Kopie der GPLv3 beilegen - zum Beispiel mit dem GPL Faltblatt [8].
Die GPLv3 arbeitet mit den für Regelwerke relevanten Ausdrücken corresponding source, object code, intimite data communication und aggregate, die bei Regelwerken allerdings etwas anders aussehen als bei Programmen, da Programme von (extrem dummen) Computern ausgeführt werden und in für Computer lesbaren Formaten gespeichert werden, während Regeln von (verdammt flexiblen) Rollenspielrunden genutzt werden. Was sie für Regelwerke bedeuten:
corresponding source: Eine einfach und mit frei verfügbaren Werkzeugen änderbare Version der Regeln in einem Standardformat. Das ist z.B. ein Textdokument, eine Scribus Datei oder eine Datei im Open Document Format.
object code: Eine Version, die nicht mehr einfach anzupassen ist, z.B. ein PDF oder ein gedrucktes Buch.
intimate data communication und control flow: Direkte Interaktion zwischen verschiedenen aufeinander aufbauenden Bestandteilen. Diese Interaktion ist der zentrale Teil, der für die Anwendung der GPLv3 für Rollenspiele geklärt werden muss, denn sie bestimmt, welche Änderungen auch unter der GPlv3 freigegeben werden müssen. Bei Programmen wird hier unterschieden, ob einfach nur Daten in einem definierten Format ausgetauscht werden (z.B. Charakterwerte), oder ob verschiedene Bestandteile direkt aufeinander aufbauen. Beispielsweise hat ein Magiesystem intimate data communication, wenn es die Funktionsweise von Eigenschaften, Fertigkeiten oder Merkmalen nutzt, um neue Möglichkeiten zu bieten (was so ungefähr für alle Regelerweiterungen gilt). Die Werte eines NSCs oder sonstigen Wesens dagegen werden nur an das Regelwerk weitergegeben und von ihm verarbeitet, also müssen die Werte nicht frei lizensiert sein, genauso wie ein Textdokument das mit OpenOffice erstellt wird nicht frei lizensiert sein muss.
aggregate: Nebeneinander existierende Bereiche, die keine intimate data communication haben. Beispiele sind Welten und Alternativregelwerke.
Hier gehe ich die Abschnitte der GPlv3 einzeln durch und beschreibe jeweils, was sie für ein Rollenspiel bedeuten.
GPL: http://www.fsf.org/licensing/licenses/gpl.html [43]
"System Libraries"
Gesunder Menschenverstand muss nicht frei lizensiert sein :)
"The “Corresponding Source” [...] For example, Corresponding Source includes [...] the source code for shared libraries and dynamically linked subprograms that the work is specifically designed to require, such as by intimate data communication or control flow between those subprograms and other parts of the work."
"Control Flow" bedeutet hier, dass z.B. ein Magiesystem EWS Regeln direkt nutzt.
Das Magiesystem muss also frei sein.
Eine Welt hat allerdings keine "intimate data communication", sondern enthält nur vom Regelwerk zu verarbeitende Daten (z.B. Werte).
Diese Daten müssen nicht frei sein.
2. Basic Permissions. [...]
Privat darf damit gemacht werden was man will, und man darf auch andere mit Veränderungen beauftragen, solange das wirklich ein Auftragsverhältnis ist. Sobald es weitergegeben wird, muss der copyleft Teil der Lizenz eingehalten werden, d.h. Teile, die freie Teile verwenden, müssen freigegeben werden.
3. Protecting Users' Legal Rights From Anti-Circumvention Law.
(Bisher) Irrelevant.
4. Conveying Verbatim Copies.
Jeder darf das EWS unverändert weitergeben und auch verkaufen wie er will.
"5. Conveying Modified Source Versions. You may convey a work based on the Program, or the modifications to produce it from the Program, in the form of source code under the terms of section 4, provided that you also meet all of these conditions:
*a) The work must carry prominent notices stating that you modified it, and giving a relevant date.
Wenn du es verändert hast, musst du es sagen, und du musst auch sagen, wann du es verändert hast.
b) The work must carry prominent notices stating that it is released under this License and any conditions added under section 7. This requirement modifies the requirement in section 4 to “keep intact all notices”.
Es muss auf die Lizenz hingewiesen werden.
c) You must license the entire work, as a whole, under this License to anyone who comes into possession of a copy. This License will therefore apply, along with any applicable section 7 additional terms, to the whole of the work, and all its parts, regardless of how they are packaged. This License gives no permission to license the work in any other way, but it does not invalidate such permission if you have separately received it.
Wenn jemand anders eine Kopie des Werkes hat, musst du auch ihm die Lizenzrechte geben.
d) If the work has interactive user interfaces, each must display Appropriate Legal Notices; however, if the Program has interactive interfaces that do not display Appropriate Legal Notices, your work need not make them do so.
Wenn es irgendwo Copyrightvermerke gibt, müssen die auch die Lizenz (GPL) und Urheberrechtsvermerke nennen.
A compilation of a covered work with other separate and independent works, which are not by their nature extensions of the covered work, and which are not combined with it such as to form a larger program, in or on a volume of a storage or distribution medium, is called an “aggregate” if the compilation and its resulting copyright are not used to limit the access or legal rights of the compilation's users beyond what the individual works permit. Inclusion of a covered work in an aggregate does not cause this License to apply to the other parts of the aggregate."
Die Lizenz gilt nur für Abschnitte, die entweder Abwandlungen des Werkes sind, es erweitern oder direkt auf ihm aufbauen.
Ein mitgeliefertes Alternativregelwerk muss nicht freigegeben werden.
6. Conveying Non-Source Forms.
Quellen können auf verschiedene Arten mitgeliefert werden:
7. Additional Terms.
Ein paar optionale Einschränkungen, die keinen wirklichen Effekt haben (z.B. Markenrechtliches, das eh gilt).
8. Termination.
Wenn du gegen die Lizenz verstößt, aber den Verstoß ungeschehen machst, darfst du das Werk nach 60 Tagen wieder unter der Lizenz nutzen. Ist ein Urheber des Werkes beteiligt, verkürzt sich das auf 30 Tage, wenn es das erste Mal war.
9. Acceptance Not Required for Having Copies.
Wenn jemand dir eine Kopie gibt, die du in seinem Auftrag weitergeben sollst, musst du die Lizenz nicht annehmen. Aber du darfst das Werk nur ändern oder selbstständig weitergeben, wenn du die Lizenz annimmst.
10. Automatic Licensing of Downstream Recipients.
Wer legal eine Kopie erhält, egal von wem, erhält auch Nutzungsrechte entsprechend der Lizenz.
11. Patents.
Wenn jemand ein Patent hält, das mit dem EWS zu tun hat, und das Werk zusammen mit der Erlaubnis weitergibt, das Patent zu nutzen, wird diese Erlaubnis automatisch auf alle ausgedehnt, die das EWS nutzen (dürfen).
12. No Surrender of Others' Freedom.
Wenn du anderen die Rechte die die Lizenz gibt (nutzen, ändern, weitergeben) nicht geben kannst, darfst du das Werk nicht weitergeben.
13. Use with the GNU Affero General Public License.
Darf mit AGPL Werken genutzt werden. Das Gesamtwerk wird dann als AGPL angesehen, der Teil bleibt aber unter der GPL.
Die AGPL verlangt, dass auch dann der Quellcode freigegeben werden muss, wenn nur über Netzwerkkommunikation auf das Werk zugegriffen wird, z.B. weil das Werk auf einem anderen Computer läuft.
14. Revised Versions of this License.
Die FSF kann neue Versionen der Lizenz bereitstellen. Sie gelten als höhere Version, wenn sie dem Geist der Lizenz treu bleiben.
15. Disclaimer of Warranty. [..] 16. Limitation of Liability. [...] 17. Interpretation of Sections 15 and 16.
Keine automatische Garantie.
Um das EWS unter der GPLv3 zu veröffentlichen sind ein paar Schritte notwendig:
Die Schritte werde ich die nächsten Wochen angehen, zusammen mit anderen Verbesserungen, die wir in der Nachbesprechung der Rezension gefunden haben.
Sie sind einfach möglich, da die kleinere freie Textlizenz diese Relizensierung explizit erlaubt.
Ab Version 2.4.0 (der nächsten geplanten) wird das EWS damit unter der GPLv3 stehen.
Anhang | Größe |
---|---|
gpl-v3.png [44] | 2.1 KB |
This is an additional permission for the GPL. We call it the “just-link” permission.
As additional permission under GNU GPL [42] version 3 section 7, you may distribute these works without the copy of the GNU GPL [42] normally required by section 4, provided you include a license notice and a URL through which recipients can access the Corresponding Source and the copy of the GNU GPL [42].
Explanation: As long as you only use material which provides this permission in addition to being licensed under the GNU GPL, you can ship a printed book, a postcard or similar works without having to include a full copy of the GNU GPL. Material which uses this permission is compatible with any other work under GPL, but the permission only applies to the combined work if all parts carry it individually.
Copyright 2015 [YOUR NAME] & Co, License: GPLv3+ (gnu.org/l/gpl [42]) with just-link permission (1w6.org/just-link-gpl [45]). Sources: [link to the documents you use, together with a list of other contributors]
Copyright 2015 [DEIN NAME] & Co, Lizenz: GPLv3+ (gnu.org/l/gpl [42]) mit just-link Erlaubnis (1w6.org/just-link-gpl [45]). Quellen: [Link zu den Dokumenten, die benutzt, zusammen mit einer Liste der Beitragenden der Werke, die du nutzt]
Seit Version 3 eignet sich die GNU General Public License (GPL) auch für Texte. Dieser Lizenztext ist damit nur für frühere Versionen des 1w6-Systems relevant.
Die Auswirkungen der GPL [7] entsprechen denen der kleineren freien Textlizenz. Sie bietet aber den Vorteil, dass sie auch die verbreitetste Lizenz für freie Software ist und von Juristen geschrieben wurde.
-> Lizenzbestimmungen [37]
Eine freie Lizenz für Texte und andere Werke. Sie erlaubt es, unter ihr lizensierte Werke in nicht-freie Werke einzubinden und verlangt dabei, dass der logische Abschnitt des unter ihr lizensierten Teiles frei bleibt.
Damit ist sie eine abgeschwächte GFDL. (Infos zu freien Lizenzen [46])
Die kleinere freie Textlizenz gewährleistet, dass das EWS immer frei nutzbar sein wird.
Durch die Lizenz, darf es frei verändert, vertrieben und in anderen Werken genutzt werden, solange die Vorautoren genannt werden, und der logische Abschnitt des EWS weiterhin frei nutzbar ist. Der logische Abschnitt ist im Fall des EWS der Regelteil.
Frei nutzbar heißt, dass jeder damit machen darf, was er will, solange er damit nicht die Nutzungsmöglichkeiten von Anderen einschränkt.
Von dem Regelteil müssen daher immer die für ihn spezifischen Designdateien und im Regelteil genutzte Quelldateien freigegeben werden.
Ein Dokument unter der kleineren freien Textlizenz darf jederzeit unter die GNU Free Documentation License [47] ohne invariante Abschnitte sowie unter die Lizenz Art Libre [48], die Lizenz für freie Inhalte [49], die LGPL [50] (v2 [50], v3 [51] or later) und/oder die GPL [52] relizensiert werden.
Neue Versionen dieser Lizenz werden von Arne Babenhauserheide, dem Webmaster von http://draketo.de [53] veröffentlicht.
!! -Unfertige Version- !!
Diese Lizenz gibt es auch als pdf [54].
Dies ist eine Abschwächung der GFDL [55], die ähnlich zur GFDL steht wie die LGPL zur GPL.
Sie soll die folgenden vier grundlegenden Freiheiten für jeden Nutzer des Werkes gewährleisten:
Dokumente unter der Kleineren Freien Textlizenz dürfen jederzeit unter der GFDL ohne invariante Sektionen und Cover, oder unter der GSFDL sowie unter die Lizenz Art Libre [48], die Lizenz für freie Inhalte [49], die LGPL [51] und/oder die GPL [52] relizensiert werden.
Falls es eines Tages eine Lesser Variante der GFDL oder GSFDL geben sollte, dürfen Dokumente unter der KFT auch jederzeit unter diese Lesser GFDL ohne Invariante Sektionen und ohne Cover oder diese Lesser GSFDL relizensiert werden.
Allgemein darf sie unter jede freie Lizenz relizensiert werden, wobei frei hier bedeutet, dass sie die genannten vier grundlegenden Freiheiten [56] sichert.
Diese Lizenz wird noch verbessert, um die Problemstellung besser abzudecken. Daher kann ein Werk auch unter die "Kleinere Freie Textlizenz v0.1.5 oder höher" gestellt werden. Ein generisches "KFT" bedeutet, dass jede Version gewählt werden kann. Als höhere Version gilt nur, was den Geist der Lizenz erhält, der hauptsächlich durch die vier Freiheiten und die Möglichkeit der gemeinsame Nutzung mit unfreien Werken unter Erhalt der Freiheit des logischen Abschnittes des freien Werkes definiert wird.
Die Kleinere Freie Textlizenz orientiert sich an der GNU LGPL aus der freie Software Bewegung und bringt sie in den Bereich des geschriebenen Wortes.
Jedes Werk, das unter der KFT liegt, muss entweder eine Kopie der KFT enthalten oder es muss eine KFT für den Nutzer direkt zugänglich sein (z.B. daneben ausgelegt, auf der selben Webseite oder mit Beschreibung und Link auf eine frei zugängliche Webseite, z.B. auf lizenz.1w6.org [37]). Nutzer müssen direkt sehen können, was die Lizenz für sie bedeutet.
Diese Lizenz erlaubt die Nutzung und Veränderung des Textes zu jedem Zweck, solange die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
Definitionen:
Richtschnur 1: Wenn das Werk für irgendetwas verwendet wird, muss auch jedem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, es für diesen Zweck zu verwenden, allerdings ohne ihm dafür die Rechte an zusätzlichem, nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehörendem, Material zu geben. Ich verwende das Werk in einem Buch, also muss ich auch jedem anderen diese Möglichkeit eröffnen (wenn er einen Verleger findet), solange der andere bereit ist, die von mir geschriebenen Teile, die nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehören, durch eigene zu ersetzen.
Richtschnur 2: Jeder Nutzer muss die gleichen Nutzungsmöglichkeiten an dem logischen Abschnitt haben, zu dem das Werk gehört, mit Ausnahme der Urheberschaft an eigenen Beiträgen (jedoch mit Nutzungsrechten). Wenn ein Nutzer für sich eine weitere Nutzungsmöglichkeit findet, sie ermöglicht und das Ergebnis veröffentlichen will, dann muss er auch denjenigen, die das Ergebnis von ihm beziehen diese Möglichkeit einräumen (solange das mit den Materialien möglich ist, die er für diesen Zweck selbst erschaffen musste, und solange diese Materialien ohne übermäßigen Aufwand kopierbar sind).
Weitere Details folgen, sobald sie entworfen sind. Stabil sind die vier Freiheiten, der Sinn der Lizenz und die Regeln, was frei gegeben werden muss.
Links:
[1] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#inhalte
[2] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#eigene-beitraege
[3] http://gnu.org/licenses/gpl.html
[4] http://1w6.rakjar.de/just-link-gpl
[5] http://gnu.org
[6] https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/
[7] http://1w6.rakjar.de/deutsch/anhang/das-ein-w-rfel-system-jetzt-unter-der-gplv3
[8] http://1w6.rakjar.de/releases/GPLv3-booklet.pdf
[9] http://1w6.rakjar.de/deutsch/regeln/quellen
[10] http://www.scribus.net
[11] https://orgmode.org
[12] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fn:linkreicht
[13] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fn:bysa2015
[14] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fnref:linkreicht
[15] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fnref:bysa2015
[16] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fn:GPLv3
[17] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fn:wert3
[18] http://www.opensourcejahrbuch.de/download/jb2006/chapter_06/osjb2006-06-01-moeller
[19] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fn:gplv3einhalten
[20] http://1w6.rakjar.de/deutsch/anhang/freies-rollenspiel
[21] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fnref:GPLv3
[22] http://1w6.rakjar.de/blog/drak/2010-06-10-flattr-auf-1w6
[23] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fnref:wert3
[24] http://1w6.org/releases/GPLv3-booklet.pdf
[25] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#fnref:gplv3einhalten
[26] http://creativecommons.org/weblog/entry/46186
[27] http://ryzom.com
[28] http://dl.kaetemi.be/ryzom/assets/ryzom_assets_rev4.7z
[29] http://wesnoth.org
[30] http://wikipedia.org
[31] http://1w6.rakjar.de/deutsch/regeln/quellen#quellen
[32] http://1w6.org
[33] http://ludus-leonis.com/nipajin/
[34] https://copyleft.org/
[35] http://lists.ibiblio.org/pipermail/cc-licenses/
[36] http://draketo.de/english/free-software/by-sa-gpl
[37] http://lizenz.1w6.org
[38] http://1w6.org/deutsch/anhang/lizenzbestimmungen#fn:bysa2015
[39] http://1w6.rakjar.de/deutsch
[40] http://1w6.rakjar.de/deutsch/regeln
[41] http://1w6.rakjar.de/deutsch/welten
[42] http://gnu.org/l/gpl
[43] http://www.fsf.org/licensing/licenses/gpl.html
[44] http://1w6.rakjar.de/files/gpl-v3.png
[45] http://1w6.org/just-link-gpl
[46] http://draketo.de/lizenzen
[47] http://www.giese-online.de/gnufdl-de.html
[48] http://artlibre.org/licence/lal/de/
[49] http://www.webstar.eu.tt/
[50] http://creativecommons.org/licenses/LGPL/2.1/
[51] http://www.gnu.de/documents/lgpl.de.html
[52] http://www.gnu.de/documents/gpl.de.html
[53] http://draketo.de
[54] http://basis.1w6.org/1w6/dateien/kleinere-freie-textlizenz.pdf
[55] http://www.gnu.org/copyleft/fdl.html
[56] http://1w6.rakjar.de/book/export/html/11#vier-freiheiten