1w6 - Ein Würfel System - Einfach saubere, freie Rollenspiel-Regeln
Seit Version 3 eignet sich die GNU General Public License (GPL) auch für Texte. Dieser Lizenztext ist damit nur für frühere Versionen des 1w6-Systems relevant.
Die Auswirkungen der GPL entsprechen denen der kleineren freien Textlizenz. Sie bietet aber den Vorteil, dass sie auch die verbreitetste Lizenz für freie Software ist und von Juristen geschrieben wurde.
Eine freie Lizenz für Texte und andere Werke. Sie erlaubt es, unter ihr lizensierte Werke in nicht-freie Werke einzubinden und verlangt dabei, dass der logische Abschnitt des unter ihr lizensierten Teiles frei bleibt.
Damit ist sie eine abgeschwächte GFDL. (Infos zu freien Lizenzen)
Die kleinere freie Textlizenz gewährleistet, dass das EWS immer frei nutzbar sein wird.
Durch die Lizenz, darf es frei verändert, vertrieben und in anderen Werken genutzt werden, solange die Vorautoren genannt werden, und der logische Abschnitt des EWS weiterhin frei nutzbar ist. Der logische Abschnitt ist im Fall des EWS der Regelteil.
Frei nutzbar heißt, dass jeder damit machen darf, was er will, solange er damit nicht die Nutzungsmöglichkeiten von Anderen einschränkt.
Von dem Regelteil müssen daher immer die für ihn spezifischen Designdateien und im Regelteil genutzte Quelldateien freigegeben werden.
Ein Dokument unter der kleineren freien Textlizenz darf jederzeit unter die GNU Free Documentation License ohne invariante Abschnitte sowie unter die Lizenz Art Libre, die Lizenz für freie Inhalte, die LGPL (v2, v3 or later) und/oder die GPL relizensiert werden.
Neue Versionen dieser Lizenz werden von Arne Babenhauserheide, dem Webmaster von http://draketo.de veröffentlicht.
!! -Unfertige Version- !!
Diese Lizenz gibt es auch als pdf.
Dies ist eine Abschwächung der GFDL, die ähnlich zur GFDL steht wie die LGPL zur GPL.
Sie soll die folgenden vier grundlegenden Freiheiten für jeden Nutzer des Werkes gewährleisten:
Dokumente unter der Kleineren Freien Textlizenz dürfen jederzeit unter der GFDL ohne invariante Sektionen und Cover, oder unter der GSFDL sowie unter die Lizenz Art Libre, die Lizenz für freie Inhalte, die LGPL und/oder die GPL relizensiert werden.
Falls es eines Tages eine Lesser Variante der GFDL oder GSFDL geben sollte, dürfen Dokumente unter der KFT auch jederzeit unter diese Lesser GFDL ohne Invariante Sektionen und ohne Cover oder diese Lesser GSFDL relizensiert werden.
Allgemein darf sie unter jede freie Lizenz relizensiert werden, wobei frei hier bedeutet, dass sie die genannten vier grundlegenden Freiheiten sichert.
Diese Lizenz wird noch verbessert, um die Problemstellung besser abzudecken. Daher kann ein Werk auch unter die "Kleinere Freie Textlizenz v0.1.5 oder höher" gestellt werden. Ein generisches "KFT" bedeutet, dass jede Version gewählt werden kann. Als höhere Version gilt nur, was den Geist der Lizenz erhält, der hauptsächlich durch die vier Freiheiten und die Möglichkeit der gemeinsame Nutzung mit unfreien Werken unter Erhalt der Freiheit des logischen Abschnittes des freien Werkes definiert wird.
Die Kleinere Freie Textlizenz orientiert sich an der GNU LGPL aus der freie Software Bewegung und bringt sie in den Bereich des geschriebenen Wortes.
Jedes Werk, das unter der KFT liegt, muss entweder eine Kopie der KFT enthalten oder es muss eine KFT für den Nutzer direkt zugänglich sein (z.B. daneben ausgelegt, auf der selben Webseite oder mit Beschreibung und Link auf eine frei zugängliche Webseite, z.B. auf lizenz.1w6.org). Nutzer müssen direkt sehen können, was die Lizenz für sie bedeutet.
Diese Lizenz erlaubt die Nutzung und Veränderung des Textes zu jedem Zweck, solange die folgenden Bedingungen eingehalten werden:
Definitionen:
Richtschnur 1: Wenn das Werk für irgendetwas verwendet wird, muss auch jedem Nutzer die Möglichkeit gegeben werden, es für diesen Zweck zu verwenden, allerdings ohne ihm dafür die Rechte an zusätzlichem, nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehörendem, Material zu geben. Ich verwende das Werk in einem Buch, also muss ich auch jedem anderen diese Möglichkeit eröffnen (wenn er einen Verleger findet), solange der andere bereit ist, die von mir geschriebenen Teile, die nicht zum logischen Abschnitt des freien Werkes gehören, durch eigene zu ersetzen.
Richtschnur 2: Jeder Nutzer muss die gleichen Nutzungsmöglichkeiten an dem logischen Abschnitt haben, zu dem das Werk gehört, mit Ausnahme der Urheberschaft an eigenen Beiträgen (jedoch mit Nutzungsrechten). Wenn ein Nutzer für sich eine weitere Nutzungsmöglichkeit findet, sie ermöglicht und das Ergebnis veröffentlichen will, dann muss er auch denjenigen, die das Ergebnis von ihm beziehen diese Möglichkeit einräumen (solange das mit den Materialien möglich ist, die er für diesen Zweck selbst erschaffen musste, und solange diese Materialien ohne übermäßigen Aufwand kopierbar sind).
Weitere Details folgen, sobald sie entworfen sind. Stabil sind die vier Freiheiten, der Sinn der Lizenz und die Regeln, was frei gegeben werden muss.
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